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So steht es im Adelsbrief (1861) für die Brüder Oskar Friedrich Albert und Hugo Friedrich Leopold Müller:
Damit auch mehrbemeldete
Gebrüder Müller
Unsere Königliche Huld und Gnade, womit Wir ihnen zugethan sind, desto mehr wahrnehmen mögen, so haben Wir ihnen und ferner die besondere Gnade gethan und die Freiheit gegeben, daß sie und ihre rechtmäßigen ehelichen Leibes-Erben und Nachkommen, beiderlei Geschlechts, in absteigender Linie, gegen Uns und Unsere Nachfolger in der Regierung und sonst gegen Jedermann, in allen ihren Schriften, Reden, Tituln, Siegeln, Petschaften, Handlungen u. Geschäften, nichts davon ausgenommen, VON und zwar
von Steegen
sich nennen und schreiben und dieser Unserer Gnade in ihrer Familie sich gebrauchen, ihnen auch dieser Titul und Zusatz gegeben und sie also von Jedermann in allen und jeden Handlungen genannt, geschrieben und geehrt werden sollen.
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